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Über uns

Sämtliche Rechtsanwälte der Kanzlei HWN RECHTSANWÄLTE sind Spezialisten. Zudem verfügen wir über ein breites Netzwerk im In- und Ausland. Seit der Gründung im Jahre 1985 haben wir uns auf dem Marktplatz Zürich etabliert und vernetzt. Wir bieten zuverlässige und erfolgreiche Rechtsvertretungen. Die Kanzlei wird heute von den zwei Partnern Rechtsanwalt Wirz und Rechtsanwalt Navarini geführt. Die Partner betreuen ihre Klienten stets persönlich.

Klienten

Wir dienen unseren Klienten als primäre Anlaufstelle für alle rechtlichen Probleme, die sich im Laufe eines Lebens stellen können. Regelmässig betreuen wir den Klienten ab einer beliebigen Problemstellung bis zur optimalen Lösung.

Mitgliedschaften

  • Zürcher Anwaltsverband
  • Schweizerischer Anwaltsverband
  • Fachgruppe Erbrecht Zürcher Anwaltsverband

Dienstleistungen und Informationen zum Erbrecht

Unsere Anwälte für Erbrecht in Zürich beraten und vertreten Sie in sämtlichen Rechtsfragen rund um das Schweizer Erbrecht.

Erben

Gesetzliche Erben kommen zum Zug, wenn der Erblasser über seinen Nachlass nicht mittels Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) verfügt hat. Einige der gesetzlichen Erben verfügen über einen Pflichtteil, der ihnen nicht entzogen werden darf.

Zu den gesetzlichen Erben zählen:

  • Verwandte (ZGB 457 – 459)

  • Der überlebende Ehegatte (ZGB 462)

  • Der eingetragene Partner (ZGB 462)

  • das Gemeinwesen (ZGB 466)

Errichtung von Testamenten und Erbverträgen

Formulieren Sie in einem persönlichen Gespräch mit uns Ihre Vorstellungen über Ihren Nachlass. Unsere Anwälte in Zürich achten auf die richtige Form und die korrekte juristische Formulierung. Die Möglichkeiten des Schweizer Erbrechts sind vielfältig. Ihr Testament kann dafür sorgen, dass ein Erbstreit vermieden wird. Die sorgfältige und professionelle Abfassung des letzten Willens ist damit wichtig und hilfreich.

Erbteilung

a) Erbengemeinschaft

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Es handelt sich um ein Gesamthandverhältnis. Die Mitglieder sind Gesamteigentümer aller Gegenstände des Nachlasses. Für den Nachlass können nur alle Erben gemeinsam handeln. Nur bei dringenden Verwaltungshandlungen darf ein Erbe ausnahmsweise alleine vorgehen.

b) Teilungsanspruch

Jeder einzelne Erbe hat im Grundsatz einen unverjährbaren Anspruch auf Teilung des Nachlasses. Dieser Teilungsanspruch kann auf dem Klageweg geltend gemacht werden.

c) Bewertung

Die Vermögenswerte sind zum Verkehrswert zu schätzen. Für die Zuteilung aller Vermögenswerte hat die Bewertung auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Teilung zu erfolgen. Für die Berechnung der Pflichtteile, der Ausgleichung und der Erbteile ist hingegen der Zeitpunkt des Todes des Erblassers massgebend (ZGB 537 II). Können sich die Erben nicht einigen, wird der Anrechnungswert durch amtlich bestellte Sachverständige geschätzt (ZGB 618).

d) Teilungsarten

Die Teilung des Nachlasses erfolgt durch:

  • Realteilung (ZGB 634 I)

  • Erbteilungsvertrag (ZGB 634 I)

  • Urteil gestützt auf eine Teilungsklage

Pflichtteile

Gewisse Personen gelten von Gesetzes wegen als Pflichtteilserben. Der Pflichtteil muss dem Berechtigten ungeschmälert und unbelastet zukommen, d.h. ohne Auflagen und Bedingungen. Über die Höhe Ihres Pflichtteils geben Ihnen unsere Anwälte gerne Auskunft. Wenn Sie pflichtteilsberechtigt sind und Ihre Rechte verletzt wurden, hilft Ihnen Ihr Anwalt für Erbrecht in Zürich dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Sehr speditive und faire Beratung und Betreuung. Als Klientin fühlte ich mich hervorragend betreut und schlussendlich auch sehr erfolgreich durch den Prozess geführt. sehr grossen Dank an Herrn Gregor Navarini.

Ulli W.

RA Navarini hat mich gut beraten und sich sehr für meine Interessen eingesetzt, danke.

Monika G.

Ich möchte an dieser Stelle Hr. Navarini herzlich danken für sein Engagement in meinem Fall. Ihre Beratung und Betreuung ist einzigartig. Vielen Dank, dass Sie stets mit Rat und Tat für mich da waren, während dieser belastenden Zeit. Herzlich, D.

Daniela Gashi

Immer sehr gut vorbereitet und guter Einsatz, hat die Sichtweise auf Punkte gebracht, die entscheidend waren in meinem Fall. werde die Kanzlei im Bekanntenkreis sicher weiterempfehlen.

Rolf M.

Sehr gute Dienstleister, professionelle und speditive Beratung. Ich wurde von Beginn weg mit wertvollen Tipps und einer guten Strategie unterstützt. Auch die Nachberatung war immer nett und schnell. Kann ich weiterempfehlen.

Andreas S.

Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Erfahren Sie hier, wie Sie als nächstes vorgehen sollten.

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