Vorgehen
Im Erbfall gibt es verschiedene Aspekte, die Sie als (potentieller) Erbe beachten müssen. Wer sich im Besitze eines Testamentes einer verstorbenen Person befindet, ist verpflichtet, dieses der Erbschaftsbehörde zur Eröffnung einzureichen. Aber auch Themen wie Inventarisierung der Erbschaft zwecks Sicherung und Ausschlagung müssen innert Frist geprüft werden. Im Anschluss gilt es, Informationen für einen Teilungsvertrag zusammenzutragen und zu prüfen, ob Ihre Ansprüche durch eine Verfügung von Todes wegen oder durch eine lebzeitige Schenkung verletzt wurden. Hierzu ist Fachwissen erforderlich. Wir beraten Sie gerne.
Vorgehen
Im Folgenden erläutern wir Ihnen ein mögliches Vorgehen anhand eines beispielhaften Prozesses:
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